Polleranlage
Die Polleranlagen regeln die Zufahrt von Fahrzeugen auf die Altstadtinsel. Zwischen 0 und 5 Uhr dürfen nur registrierte Fahrzeuge die Anlage passieren und die Altstadtinsel befahren.
Diese Einrichtung soll den Schutz der Nachtruhe für die Einwohner in diesem Bereich sicherstellen.
Mehr Informationen zu den Polleranlagen und den Bedingungen für die Registrierung erhalten Sie in der Rubrik Rathaus/Formulare/Ordnungsangelegenheiten.